GICHINGA - LIONDOGS
Die Einfuhr von Hunden aus Südafrika ist nur möglich wenn:
• Der Hund eine gültige Tollwutimpfung hat und
• eine serologische Tollwutuntersuchung durchgeführt worden ist. Die
Blutabnahme für diese Tollwutuntersuchung muss mindestens drei Monate
vor der Abreise aus dem Drittstaat erfolgt sein.
• Der Hund gekennzeichnet ist und
• eine Bescheinigung eines amtlichen Tierarztes beigebracht wird.
Alle diese Informationen und auch die Definition Reiseverkehr finden Sie im
Informationsblatt auf der Homepage des Ministeriums unter der Internetadresse:
http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0923&doc=CMS1059738556738
Für Tiere unter 12 Wochen ist eine veterinärbehördliche Einfuhrbewilligung
erforderlich.
Die Erteilung einer Einfuhrbewilligung für Hunde unter 12 Wochen aus Südafrika nach Österreich ist nicht möglich.