GICHINGA - LIONDOGS

 

Die Einfuhr von Hunden aus Südafrika ist nur möglich wenn:

 

Der Hund eine gültige Tollwutimpfung hat und

 

eine serologische Tollwutuntersuchung durchgeführt worden ist. Die

Blutabnahme für diese Tollwutuntersuchung muss mindestens drei Monate

vor der Abreise aus dem Drittstaat erfolgt sein.

 

Der Hund gekennzeichnet ist und

 

eine Bescheinigung eines amtlichen Tierarztes beigebracht wird.

 

Alle diese Informationen und auch die Definition Reiseverkehr finden Sie im

Informationsblatt auf der Homepage des Ministeriums unter der Internetadresse:

http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0923&doc=CMS1059738556738

 

Für Tiere unter 12 Wochen ist eine veterinärbehördliche Einfuhrbewilligung

erforderlich.

Die Erteilung einer Einfuhrbewilligung für Hunde unter 12 Wochen aus Südafrika nach Österreich ist nicht möglich.